AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Good Search und dem Kooperationspartner. Sollte der Kooperationspartner entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des §14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1.3 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Good Search ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht oder nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kooperationspartner nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Good Search wird dem Kooperationspartner bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und dem Kooperationspartner während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprecht der Kooperationspartner fristgemäß, können sowohl Good Search als auch der Kooperationspartner das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit Good Search nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lässt.


2. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Good Search erbrachten Dienstleistungen (B2B). Die Nutzungsbedingungen für die von Good Search betriebenen Suchmaschinen (B2C) finden sich im Footer der jeweiligen Suchmaschine.

2.2 Art der erbrachten Dienstleistungen

Good Search bietet Services an, die im Zusammenhang stehen mit der Nutzung der von Good Search betriebenen Internet-Suchmaschinen durch den Kooperationspartner.

2.3 Kosten

Good Search stellt Leistungen in Rechnung, soweit diese zwischen Good Search und dem Kooperationspartner ausdrücklich vereinbart wurden. Diese werden im Normalfall als One-off Set-up Kosten in Rechnung gestellt. Good Search behält sich das Recht vor, wiederkehrende Leistungen perspektivisch auch über ein Abo Modell regelmäßig in Rechnung zu stellen, die Zustimmung beider Parteien vorausgesetzt. Die AGBs gelten auch, wenn Leistungen im Rahmen einer Partnerschaft unentgeltlich erbracht werden.

2.4 Leistungserbringung

Good Search ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

2.5 Ausschluss

Der Kooperationspartner erwirbt keine Rechte an der genutzten Software noch erwirbt er Ansprüche an den infolge der Nutzung der Suchmaschine generierten Gelder.


3. Reporting

Für Dienstleistungen, die ein Impact Reporting vorsehen, gilt grundsätzlich folgendes:

3.1 Reporting-Format

Soweit kein eigener Dashboard-Zugang zur Verfügung steht und soweit die Parteien nichts explizit anderes vereinbaren, berichtet Good Search dem Partner vierteljährlich über die Entwicklung der Nutzerzahlen und Einnahmen. Soweit Daten nicht exakt gemessen oder ausgewertet werden können, behält sich Good Search das Recht vor, Werte zu schätzen.

3.2 Mindestvolumen

Good Search behält sich das Recht vor, das Reporting auszusetzen oder das Format zu vereinfachen, wenn die durch den Kooperationspartner generierten, für den "good cause" zweckgebundenen Gelder weniger als 300€ pro Quartal betragen.

3.3 Gute Zwecke

Good Search sichert zu, dass 50% oder mehr der über die Suchanfragen generierten Einnahmen der jeweiligen von Good Search betriebenen Suchmaschine für den jeweiligen "good cause" zweckgebunden wird. Als Einnahmen gelten dabei die Nettoeinnahmen, die Good Search über die Revenue Share Vereinbarung mit Bing bzw. dem akkreditierten Sub-Lizenzpartner nach Abzug des den jeweiligen Partnern zustehenden Revenue Shares erwirtschaftet, abzüglich einer allfälligen Umsatzsteuer. Es zählt dabei der jeweilige auf dem Good Search Konto eingegangene Betrag.


4. New Tab Extension

Für Dienstleistungen, die die Bereitstellung einer individuell gebrandeten Desktop-Erweiterung (New Tab) vorsehen, gilt grundsätzlich folgendes:

4.1 Nutzungsrechte

Mit der Übermittlung von Inhalten (wie Logos, Bildern, Texte etc.) erklärt der Kooperationspartner explizit, dass Good Search diese räumlich, zeitlich und sachlich unbegrenzt, im Rahmen der Kooperation, nutzen darf und die Einräumung der Nutzungsrechte für Good Search und ggf. Dritten mit den Autoren vereinbart sind. Die Nutzung kann auch durch oder in Form von Werbemitteln (insbesondere die Verlinkung auf sozialen Netzwerken, die Verwendung für Spots, die Verwendung für die eigene Website oder auch in gedruckter Form etc.) von Good Search oder durch Dritte geschehen.

4.2 Haftung für Inhalte

Für Inhalt und Richtigkeit der von dem Kooperationspartner übermittelten Daten und Informationen ist ausschließlich der Kooperationspartner selbst verantwortlich. Der Kooperationspartner verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kooperationspartner bestätigt mit der Übertragung von Daten an Good Search, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

4.3 Freistellung

Der Kooperationspartner hält Good Search von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Good Search geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

4.4 Missbräuchliche Beiträge

Missbräuchliche Angebotsgestaltungen bzw. Beiträge werden ohne Vorankündigung von Good Search deaktiviert oder gelöscht. Solche Inhaltsgestaltungen sind z.B. in folgenden Fällen gegeben:

- Falsche und/oder fehlerhafte Angaben,

- Beiträge werden als Werbefläche missbraucht,

- zum Versenden von Spam,

- zum Senden und Speichern verletzender, obszöner, bedrohlicher, beleidigender oder in sonstiger Weise Rechte Dritter verletzender Inhalte,

- zum Senden und Speichern von Viren, Würmern, Trojanern sowie schädlicher Computer Codes, Files, Scripts, Agents oder Programme,

- zum Hochladen von Programmen die geeignet sind den Betrieb zu stören, zu beeinträchtigen oder zu verhindern,

- mit dem Versuch, unautorisierten Zugang zu Good Search`s Service oder zu einzelnen Modulen, Systemen oder Anwendungen zu erhalten oder diesen Dritten zu gewähren,

- Inhalte mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder anderweitig anstößigem oder strafbarem Inhalt.

Bei wiederkehrenden Verstößen behält Good Search sich vor, die Extension zu deaktivieren oder zu löschen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.


5. Beendigung

5.1 Laufzeit und Kündigung

Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es beginnt mit der Live-Schaltung resp. Veröffentlichung der vereinbarten Anwendung (z.B. Browser-Erweiterung, Mobile App etc.). Es kann durch Kündigung in Textform gegenüber Good Search jederzeit beendet werden. Soweit Anwendungen im Design der Partner betroffen sind, wird Good Search diese im Anschluss zeitnah, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, deaktivieren oder die Inhalte des Partners entfernen. Eine Kündigung seitens Good Search erfolgt nur aus wichtigem Grund. Hierzu zählen auch wirtschaftliche Gründe. Nach Löschung bzw. Kündigung ist Good Search weiterhin dazu berechtigt die Anwendung für die bestehende User-Basis zu nutzen.

5.2 Fristlose Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

- unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht haben,

- gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstoßen und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch Good Search nicht unterlassen werden.


6. Nutzbarkeit der Dienste

6.1 Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit

Good Search ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Good Search behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Auch ist Good Search berechtigt den Website-Betrieb zu Zwecken der Aktualisierung und Wartung teilweise oder komplett im zumutbaren Rahmen zu unterbrechen. Good Search übernimmt insoweit keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen und sichert nicht zu, dass die angebotenen Leistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht wird hierdurch nicht berührt.

6.2 Technische Voraussetzungen

Die Nutzung der Website und der New Tab Extensions setzt entsprechende kompatible Geräte voraus. Es obliegt dem Kooperationspartner das Gerät in einen Zustand zu versetzen oder zu halten, welche die Nutzung der Dienste ermöglicht.


7. Urheberrechte

7.1 Urheberrechtlicher Schutz

Die im Rahmen des geschlossenen Vertrages zur Verfügung gestellte Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht fließenden Rechte stehen allein Good Search zu, soweit nicht Urheberrechte Dritter betroffen sind. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den vollständigen Programmcode, den Aufbau sowie das Erscheinungsbild der Software. Jede verändernde Vervielfältigung, Weitergabe, Änderung usw. ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.

7.2 Beschränkung des Nutzungsrechts

Es ist dem Kooperationspartner untersagt, die Software zu anderen als den vereinbarungsgemäßen Zwecken zu verwenden.

7.3 Updates und Upgrades

Good Search ist berechtigt, die Software im Rahmen von (notwendigen) Updates und Upgrades zu verändern. Diese Veränderungen unterliegen ebenfalls dem urheberrechtlichen Schutz.


8. Haftung

8.1 Haftungsausschluss

Good Search sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.


9. Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Good Search`s Geschäftssitz vereinbart.

9.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kooperationspartners entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

9.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsgrundlage unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame einsetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.4. Alternative Streitbeilegung

Die Parteien vereinbaren, bei grundlegenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag einen gemeinsam bestimmten Mediator hinzuzuziehen oder, falls von einer der Parteien gewünscht, ein Schlichtungsverfahren nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) durchzuführen.


Zuletzt geändert: 17. Februar 2022